Lobbyregister: Scheinwerfer für politische Interessenvertretung

Das Lobbyregister ist überfällig. Gemeinsam mit seinem MdB-Kollegen Dirk Wiese aus NRW berichtet Matthias Bartke über den Stand der Dinge.

Seit zehn Jahren fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Einführung eines verbindlichen und effektiven Lobbyregisters. Nicht zuletzt der Fall von Philipp Amthor hat gezeigt: Wir müssen die Transparenzregeln im parlamentarischen Bereich verbessern.

Grundsätzlich gilt, dass Lobbyismus als Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staates gehört. Dabei vertreten Lobbyistinnen und Lobbyisten keineswegs nur Konzerne und Unternehmen mit wirtschaftlichen Interessen. Es geht beispielsweise auch um Umwelt- und Sozialverbände, die ihre sozialen und ökologischen Interessen in Gesetzgebungsverfahren durchsetzen wollen.

Auch wenn die Interessenvertretung durch Lobbyistinnen und Lobbyisten absolut legitim ist, so ist das Unbehagen in der Öffentlichkeit hierüber in den vergangenen Jahren zunehmend gestiegen. Es entstand immer mehr der Eindruck von intransparenten und illegitimen Mauscheleien.

Das anstehende Lobbyregistergesetz soll dem entgegenwirken. Wir sehen zunächst eine Registrierungsplicht in einem öffentlichen Lobbyregister vor. Sie gilt für all diejenigen, die Einflussnahme auf den Willens- und Entscheidungsprozess im Gesetzgebungsverfahren suchen. Das Gesetz definiert, was Interessenvertretung ist und welche Kriterien erfüllt sein müssen, um der Eintragungspflicht zu unterliegen.

Die Lobbyistinnen und Lobbyisten müssen alle wesentlichen Angaben zu ihrer Tätigkeit in dem Register öffentlich machen. Dazu gehören die Nennung ihrer Auftraggeber, die Beschreibung ihrer Tätigkeiten, die Offenlegung ihrer finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung sowie ihrer Zuwendungen und Zuschüsse. Verstöße gegen diese Offenlegungspflichten oder falsche Angaben werden mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet.

Interessenvertretung darf nur auf Basis eines anerkannten und öffentlich zugänglichen Verhaltenskodex erfolgen. Dieser Kodex muss Grundsätze der Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität definieren. Und er muss bei Verstößen ein öffentliches Rügeverfahren vorsehen. Erfolgshonorare für Lobbyarbeit sind künftig verboten.

Wir hatten uns mit unserem Koalitionspartner im Juli eigentlich darauf geeinigt, dass ein Lobbyregister nicht nur für den Bundestag, sondern auch für die Bundesregierung eingeführt werden sollte. Die Bundeskanzlerin hat dann aber überraschenderweise in ihrer Sommer-Pressekonferenz Ende August einen Bedarf für schärfere Transparenzregeln für die Bundesregierung abgelehnt. Dies wurde von uns und der Öffentlichkeit kritisiert. Denn ungefähr 80 Prozent der Gesetze kommen von der Bundesregierung. In den Bundesministerien finden wichtige Treffen und Gespräche statt, deren Ergebnisse in die Referentenentwürfe eingehen. Ein Lobbyregister, das für die Bundesregierung nicht gilt, wäre daher kaum nachvollziehbar. Auch müssen Treffen von Lobbyistinnen und Lobbyisten mit Regierungsvertreterinnen und -vertretern aufgelistet und zusammen mit deren Stellungsnahmen veröffentlicht werden. Das ist die sogenannte „exekutive Fußspur“.

Vizekanzler Olaf Scholz machte dann in der Regierungsbefragung Anfang September noch einmal deutlich, dass er ein Lobbyregister auch für die Bundesregierung befürwortet. Daraufhin hat die Union dann eingelenkt. Das Lobbyregistergesetz wird durch einen Änderungsantrag künftig auch für die Bundesregierung gelten. Wir können daher jetzt davon ausgehen, dass die Chance auf Schaffung von Transparenz im Bereich der politischen Interessenvertretung nicht wieder vertan wird. Ein großer Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion!

Der Autor

Dr. Matthias Bartke vertritt seit 2013 Altona und die Elbvororte im Deutschen Bundestag. Seit 2018 ist er außerdem stellvertretender Landesvorsitzender der SPD Hamburg.

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