Jährlich werden hierzulande etwa 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Meist liegen die Erbschaften innerhalb der Freibeträge. So können beispielsweise Ehepartner bis zu 500.000 Euro und eigene Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. So weit so gut. Während aber kleinere und mittlere Erbschaften bei Überschreitung der Freibeträge versteuert werden, können sehr große Vermögen von über 26 Millionen Euro aufgrund weitreichender Ausnahmeregelungen nahezu vollständig steuerfrei übertragen werden.
Wir müssen also über die Erbschaftsteuer sprechen, denn in ihrer jetzigen Form ist sie schlicht ungerecht. Deshalb haben wir als SPD ein Konzeptpapier zur Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt. Die große Mehrheit der Bevölkerung wird dadurch entlastet und hohe Vermögen konsequenter besteuert.
Reformbedarf am oberen Ende
Dafür schlagen wir einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Person vor: 900.000 Euro können innerhalb der Familie steuerfrei vererbt werden, 100.000 Euro von anderen Personen. Wer also das Elternhaus oder ein überschaubares Vermögen erbt, soll auch in Zukunft nicht zusätzlich belastet werden. Reformbedarf sehen wir jedoch am oberen Ende der Vermögensverteilung.
Besonders problematisch sind die weitgehenden Steuerbefreiungen für sehr große Betriebsvermögen. Hier schlagen wir vor, die vollständige Verschonung durch großzügige, mehrjährige Stundungsregelungen zu ersetzen. Damit stellen wir sicher, dass Unternehmen liquide bleiben, Arbeitsplätze gesichert und Investitionen möglich sind – ohne dass milliardenschwere Vermögen dauerhaft der Besteuerung entzogen werden.
Auch bei großen Immobilienvermögen zeigt sich eine Schieflage: Wer beispielsweise Anteile an einem Wohnungsunternehmen mit mindestens 300 Wohnungen erbt, zahlt bislang keine Erbschaftsteuer. Wer hingegen zwei oder drei Wohnungen erbt, wird besteuert. Diese Ungleichbehandlung ist offenkundig und gehört korrigiert – unter Wahrung der Interessen der Mieterinnen und Mieter.
Keine Steuerparadiese in Deutschland
Auch aus Hamburger Sicht ist diese Reform besonders wichtig. Unsere Stadt setzt sich seit Jahren für mehr Steuergerechtigkeit ein. Als wachsender, wirtschaftsstarker Standort sind wir auf verlässliche Einnahmen angewiesen, um in Bildung, Wohnungsbau und soziale Infrastruktur zu investieren. Wenn sehr große Vermögen faktisch steuerfrei übertragen werden, fehlen uns wichtige Mittel. Diesbezüglich lehne ich eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, wie sie von Herrn Söder gefordert wird, ab. Innerhalb Deutschlands sich gegenseitig mit Steuerparadiesen zu überbieten und damit die Mitte unserer Gesellschaft immer stärker auszudünnen, würde diesem Land mit Sicherheit nicht guttun.
Ich denke, dass es höchste Zeit für eine moderne Erbschaftsteuer ist, die Leistung anerkennt, aber auch Verantwortung einfordert. Große Vermögensübertragungen müssen einen fairen Beitrag zum Gemeinwohl leisten – für mehr Chancengleichheit und für Investitionen in die Zukunft.
Die Autorin
Aydan Özoğuz ist in Hamburg geboren und aufgewachsen. Zwischen 2001 und 2008 war sie Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Seit 2009 sitzt sie für den Wahlkreis Hamburg-Wandsbek im Deutschen Bundestag.
Liebe Genossin,
ich halte den Ansatz zur Reform für richtig und absolut überfällig. Um entsprechenden Vorhalten von konservativer Seite von vornherein zu begegnen sollten wir auch gleich darauf hinweisen, dass mit der Reform keine STEUERERHÖHUNG verbunden ist, sondern lediglich staatliche Subventionen in Form von Verschonungsregelungen abgebaut werden. (Gleiches gilt im Übrigen auch für die Vermögenssteuer).
Man müsste auch jeden jammernden Unternehmer fragen wie er denn die Erneuerung seines Betriebsvermögens finanziert, wenndieses in Form eines Maschinenparks vorliegt. Jeder wird dann auf eine Finanzierung durch Bankkredit verweisen. Genauso kann dann die Erbschaftsteuer auch finanziert werden.
Bei dieser Gelegenheit solltet ihr auch überlegen, ob nicht auch eine Reform der Grunderwerbsteuer angegangen werden sollte. Jeder „normale“ Mensch muss diese Steuer bezahlen, die den Ländern zusteht. Steuerfrei ist der Grunderwerb aber, wenn die Grundstücke einer Gesellschaft gehören und Anteile dieser Gesellschaft veräußert werden. Auf diese Art kann umfangreicher Grundbesitz schnell, ggf. sogar mehrfach hintereinander, veräußert werden, ohne dass diese Steuer anfällt. Eine Steuerpflicht würde dann auch spekulatonsverhindernd wirken. Gerade Wohnungsunternehmen sind in den vergangenen Jahren ja häufig Gegenstand von Kettengeschäften gewesen, was auch Auswirkungen fü die Mieter hatte. Auch diese Massnahme wäre keine Steuererhöhung.
Mit sozialistischen Grüßen
Gernot Starke