Hilfen für Corona-Leidtragende

Berlin direkt: Die Bundestagsabgeordnete Aydan Özoguz über die vom Bundestag beschlossenen Hilfspakete zur Corona-Pandemie.

„Lieber Gott, 2020 hat einen Virus, kannst du es noch einmal neu starten?“ Solche Sprüche und Karikaturen haben uns das ganze Jahr begleitet und klar ist: 2020 wird uns als „Corona-Jahr“ in Erinnerung bleiben. Die Bundesregierung sah sich auch im Herbst wieder gezwungen die dramatisch ansteigenden Infektionszahlen mit Maßnahmen einzudämmen, die uns einiges abverlangen. Dabei sind Masken aufsetzen und Abstand halten das geringste Übel, viele bangen um ihre Existenzen und brauchen Unterstützung.

Unser Bundesfinanzminister und Kanzlerkandidat Olaf Scholz hat deshalb ein zweites Mal in kürzester Zeit Enormes auf die Beine gestellt. Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium wurde eine außerordentliche Wirtschaftshilfe erarbeitet, die etwa zehn Milliarden Euro für Betroffene bereitstellt. Unternehmen, Selbstständige, Vereine und andere Einrichtungen, die direkt oder indirekt von den temporären Schließungen betroffen sind, können einen Antrag für diese Hilfe stellen. Als indirekt betroffen gelten diejenigen Betriebe oder Soloselbstständigen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihres Umsatzes in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Unternehmen erwirtschaften.

Der Antrag zur Unterstützung erfolgt durch einen Steuerberater o. ä. über die Plattform der Überbrückungshilfe – für geringe Unterstützungssummen bei Soloselbständigen gibt es Ausnahmen. Die Hilfe sieht Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Durchschnittsumsatzes im Vergleichsmonat November 2019 vor. Soloselbstständige können als Vergleich auch den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Zudem wird noch an einer Lösung gearbeitet, dass die Hilfe bei Soloselbständigen nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird. Andere staatliche Leistungen, wie die Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld werden für den Förderzeitraum November 2020 angerechnet. Der Gastronomie sind anteilige Zuschüsse und weitere Einnahmen durch Außerhausverkauf parallel erlaubt. Dies ist großzügig, denn 75 Prozent der Einnahmen des Novembers 2019 wären auch bei Öffnung in Pandemiezeiten nicht erreichbar gewesen. Das Wirtschaftsministerium informiert ausführlich zu allen Fragen rund um die Novemberhilfe.

Die Novemberhilfe ist mit den Beschlüssen vom 26. November 2020 in den Dezember verlängert worden. Und auch die dritte Überbrückungshilfe ist bis Ende Juni 2021 angelegt. Diese Maßnahmen stellen einen unvergleichbaren Kraftakt dar, um Existenzen zu sichern. Inzwischen gibt es ja positive Aussichten auf einen Impfstoff, der uns – wenn auch nicht über Nacht – doch absehbar wieder unser “normales” Leben zurückbringen kann.

Apropos positiv: Die Wahlen in den USA haben doch belegt, dass es immer lohnt, zu einer Wahl zu gehen. Eine Rekordwahlbeteiligung, die uns wieder einen normaleren Ton in den transatlantischen Beziehungen bescheren kann. Aber wir sollten nicht der Illusion verfallen, dass nun alles leichter würde. Zum einen sind die USA tief gespalten, zum anderen sind die Erwartungen an Europa hoch. Aber der designierte Präsident kennt Europa und weiß um den Wert von Verträgen zur Sicherung des Friedens. Das sind zunächst einmal gute Voraussetzungen.

Die Autorin

Aydan Özoguz ist in Hamburg geboren und aufgewachsen. Zwischen 2001 und 2008 war sie Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft. Seit 2009 sitzt sie für den Wahlkreis Hamburg-Wandsbek im Deutschen Bundestag.

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